Gesundheitskompetenz von Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege erweitern und stärken
Seminar für aktive Beschäftigte
Ein Seminar aus der Kategorie "Pflege"
bzk-0161-2619
Termin
06.–08.05.2026
Teilnahmegebühr
€ 45,00
Status
offen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Pflegebereich arbeiten
SBFG-AZ
E4-3.2.2-K-02-0620
Freistellungen
SBFG
SBFG
Im Saarland haben Beschäftigte, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören, jährlich einen Anspruch auf bis zu 5 Tage Freistellung für anerkannte Maßnahmen der beruflichen oder politischen Bildung sowie zur Weiterbildung im Ehrenamt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Ein entsprechender Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten für diese Zeit ohne Minderung des Entgeltes von der Arbeit freizustellen. Die Seminarkosten trägt der Beschäftigte.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
Viele Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege legen – trotz medizinischer Ausbildung – das Augenmerk hauptsächlich auf die Bedarfe der Patienten. Die ist absolut menschlich. Häufig gehen Sie dabei über ihre persönlichen Grenzen und schaden somit ihrer eigenen Gesundheit.
Die Teilnehmenden sollen ihre Kompetenzen für gesundheitsförderliches Arbeiten erweitern und stärken. Das Seminar soll dabei arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln, die Wahrnehmung für die eigene Gesundheit stärken, Stolpersteine erkennen und praktisch anleiten.