Die Arbeitskammer des Saarlandes bemüht sich, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bildungszentrum-kirkel und ihre Unterkapitel.

Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 16.05.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: nicht alle Dokumente sind barrierefrei
Beschreibung/Maßnahme: Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Barriere: Leichte Sprache/Gebärdensprache
Beschreibung: Informationen stehen nicht in leichter Sprache zur Verfügung.
Maßnahmen: Die Erstellung der Informationen in leichter Sprache/Gebärdensprache wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Maßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit: Update des von der Arbeitskammer verwendeten Content-Management-Systems (CMS) - (bereits beauftragt)

Feedback und Kontakt

Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an internet-redaktion(at)arbeitskammer.de

Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 4005 221 (Nicole Mathis)

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Schlichtungsstelle für das Saarland:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Tobias Gohrbandt -  - Ref. B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

inklusion(at)soziales.saarland.de
Telefon: 0681 501-3343
www.saarland.de

Sie möchten immer über unser aktuelles Kultur oder Seminarangebot informiert werden? Dann melden Sie sich hier zu unserem Arbeitskammer-Newsletter an:

Newslettersystem der Arbeitskammer


Weiterbildungsportal Saarland