Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Zeiten sind vorbei, als Office eine kleine Bürosoftware war und lokal installiert wurde. Microsoft 365 ist inzwischen eine riesige Suite von eng miteinander verzahnten Komponenten, die meist in der Cloud betrieben wird und künstliche Intelligenz beinhaltet, die zur Analyse der “Performance” der Beschäftigten eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass das System beständig verändert wird, ohne dass lokale Installationen vorgenommen werden müssen. Damit stehen Interessenvertretungen vor großen scheinbar unlösbaren Aufgaben. Dies erschwert die Regelung durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Hinzu kommt, dass von E-Mail über Dateiaustausch bis hin zum Videochat die Aktivitäten eines jeden Beschäftigten überwacht und beurteilt werden.
DAS SEMINAR BEHANDELT DIE FRAGEN:
Wo liegen die rechtlichen wie praktischen Probleme bei Microsoft 365?
Wie funktioniert die Überwachung mit Microsoft Graph?
Wie kann der Einsatz von sich ändernden Systemen nachhaltig geregelt werden?
Welche Arten von Beschäftigtendaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert?
Welche Möglichkeiten der kontinuierlichen Mitbestimmung gibt es beisich ständig ändernden Softwaresystemen?
Microsoft 365 ist kein Einzelthema, sondern eine ganze komplexe und undurchsichtige Themenwelt mit durchaus brisanten Effekten. Konventionelle Regelungsansätze stoßen hier an ihre Grenzen. Das Seminar zeigt neue Wege, wie Interessenvertretungen damit umgehen und ihr Informations- und Mitbestimmungsrecht durchsetzen können.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar. Beginn jeweils um 9 Uhr, Ende: 17 Uhr.