Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
§ 179,4 SGB IX
Die Bildungsangebote richten sich an die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen, sie sind für diese Seminare von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge zu befreien.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
46,6 BPerVG
Die Mitglieder des Personalrates sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.
Inhaltsbeschreibung
Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich vorwiegend an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Inhalte:
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
Neben der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen hat die SBV auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar:
Zeitlicher Rahmen: Die Seminare beginnen mit dem Frühstück ab 08:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr am letzten Seminartag. Tägliche Seminarzeiten: von 09:00 – 18:00 Uhr
Hinweis: Das Seminar ist inhaltsgleich mit Seminar A2b.