Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Mitbestimmung

Ein Seminar aus der Kategorie "Seminare von BEST e.V."

bst-0059-2623
Termin

02.–03.06.2026

Teilnahmegebühr

€ 600,00

Status

offen

Veranstalter
BEST
Zielgruppen
  • Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen
  • Sucht- und Präventionsbeauftragte
  • Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen

§ 37,6 BetrVG
§ 179,4 SGB IX
§ 19 Abs. 3 MVG
§ 16 Abs. 1 MAVO
§ 54,1 BPersVG
§ 51 SPersVG

Referent/In
Inhaltsbeschreibung

Mit der EU-DSGVO liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die gleichermaßen für Betriebe, Dienststellen und kirchliche Einrichtungen gilt. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einer verstärkten Datenverarbeitung in den Betrieben und Dienststellen ist es wichtig zu erfahren, wie man angesichts der neuen Rechtslage als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung reagieren muss. Schwerpunkte sind die Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrollen.

DAS SEMINAR BEHANDELT DIE FRAGEN:

  • Wie funktioniert der neue Datenschutz am Arbeitsplatz?
  • Wie stellt sich die aktuelle Rechtslage dar?
  • Welche Kontrollen sind (un-)zulässig?
  • Welche Rechte haben Beschäftigte beim Datenschutz?
  • Welche Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind möglich?

Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass der Datenschutz zugunsten der Beschäftigten eingehalten wird. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundlagen und zeigt, wie man diese Aufgabe erfüllen kann.

Weitere Informationen

Ganztagesseminar. Seminarbeginn jeweils 9 Uhr, Ende 17 Uhr

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 02.05.2026.


Sie möchten immer über unser aktuelles Kultur oder Seminarangebot informiert werden? Dann melden Sie sich hier zu unserem Arbeitskammer-Newsletter an:

Newslettersystem der Arbeitskammer


Weiterbildungsportal Saarland