Digitalisierung mitgestalten – Mitbestimmung in Zeiten von Künstlicher Intelligenz und digitaler Transformation
Ein Seminar aus der Kategorie "Seminare von BEST e.V."
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen, Beschäftigte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu qualifizieren. Dieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, die Einführung und Nutzung von KI kompetent begleiten möchten.
Die digitale Transformation und der zunehmende Einsatz von KI, insbesondere generativer KI wie ChatGPT, verändern Arbeitsprozesse tiefgreifend. Um Mitbestimmungsrechte wirksam auszuüben und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, braucht es ein fundiertes technisches, rechtliches und strategisches Verständnis.
Das Seminar vermittelt genau diese Qualifikation – praxisnah, verständlich und orientiert an den Anforderungen des AI-Act.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
Grundlagen von Digitalisierung und KI in der Arbeitswelt
Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen des AI Act
Funktionsweise von KI-Systemen, inkl. generativer KI
Chancen und Risiken für Effizienz, Arbeitsplätze, Datenschutz und Arbeitsbedingungen
Praktischen Umgang mit generativer KI (Prompts, Grenzen, rechtliche Aspekte)
Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI
Inhalte notwendiger Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Die Teilnehmenden erwerben grundlegendes Wissen über KI und Digitalisierung, rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsansätze im Sinne der Mitbestimmung. Mithilfe anschaulicher Demonstrationen wird technisches Verständnis gefördert und praxisnahe Handlungssicherheit aufgebaut.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar. Seminarbeginn jeweils 9.00 Uhr, Ende 17 Uhr