Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Wer die Sozialen Medien richtig nutzt, erreicht Menschen innerhalb und außerhalb des Betriebes – und das wesentlich effektiver und wirksamer als über E-Mails oder das Schwarze Brett. Das kann für die betriebliche Mitbestimmung von entscheidendem Vorteil sein – nicht nur in einem Wahljahr.
Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich intensiv und vor allem ganz praktisch mit Social-Media-Inhalten auseinanderzusetzen. Es vermittelt Grundlagen der Social-Media-Nutzung und zeigt, wie die Potenziale der sozialen Medien gezielt für die betriebliche Arbeit genutzt werden können.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt darauf, eigene wirkungsvolle Inhalte zu gestalten und eine individuelle mediale Strategie zu entwickeln. Gleichzeitig werden Medienkompetenzen und rechtliche Grundlagen vermittelt.
DAS SEMINAR BEHANDELT DIE THEMEN:
• Begriffserklärungen: Soziale Medien & Web-Tools • Social-Media-Plattformen und ihre Unterschiede • Anwendungsfelder für Interessenvertretungen • Medienkunde und rechtliche Grundlagen für Social Media im Betrieb • Gestaltung von Text, Bild und Video • Veröffentlichen von Posts, Reels und Videos auf Social-Media-Plattformen
Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, die ihre Medienkompetenz stärken und als Influencerinnen und Influencer in ihrem Betrieb oder Umfeld aktiv werden möchten.
Für das Seminar sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweis: Für das Seminar ist ein eigenes Endgerät (Smartphone oder Tablet) mitzubringen. Zudem werden die kostenlosen Apps Adobe Express und CapCut aus den jeweiligen Appstores benötigt.