Starke Argumente gegen sexistische Parolen Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik"
bzk-0217-2449
Termin
02.–03.12.2024
Teilnahmegebühr
€ 30,00
Status
Anmeldefrist abgelaufen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SBFG-AZ
E4-3.2.2-K-09-2022
Freistellung
SBFG
SBFG
Im Saarland haben Beschäftigte, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören, jährlich einen Anspruch auf bis zu 5 Tage Freistellung für anerkannte Maßnahmen der beruflichen oder politischen Bildung sowie zur Weiterbildung im Ehrenamt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Ein entsprechender Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten für diese Zeit ohne Minderung des Entgeltes von der Arbeit freizustellen. Die Seminarkosten trägt der Beschäftigte.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
Alltagssexismus bezeichnet „sexistische Einstellungen, die von der großenMehrheit von uns geteilt werden, weil wir in einer Gesellschaftleben, in der Stereotype und Diskriminierung die Norm sind“.Die große Mehrheit von uns wird in gewissem Ausmaß ungewollte Einstellungenmit Vorurteilen und diskriminierendes Verhalten entwickeln,einfach dadurch, dass man in einer Gesellschaft lebt, in der stereotypeInformationen im Übermaß vorhanden sind und diskriminierendes Verhaltendie Regel ist.Was tun bei frauenfeindlichen, menschenverachtenden Äußerungen inder Öffentlichkeit oder im privaten Rahmen? Wann greifen wir ein undbeziehen Stellung und vor allem warum?
ZIELE UND SCHWERPUNKTE DES SEMINARS:
können die Teilnehmenden Techniken abrufen, die uns helfen – auch in extrem herausfordernden Situationen – einen kühlen Kopf zu bewahren.
haben die Teilnehmenden Fragetechniken trainiert, die es ermöglichen, dass sich unser Gegenüber durch ihre Antworten gegebenenfalls selbst entlarven.
sind die Teilnehmenden in der Lage, unsere Werte durch (gezieltrecherchierte) Argumente zu vertreten.
wissen die Teilnehmenden, welche Art der Äußerungen strafrechtlich relevant sind und können die Konsequenzen daraus ziehen.
setzen die Teilnehmenden bewusst unterschiedliche Strategien bei verschiedenen Situationen ein
haben die Teilnehmenden ihren Demokratiebegriff und ihr Toleranzverständnis reflektiert.
Was tun bei frauenfeindlichen, menschenverachtenden Äußerungen in der Öffentlichkeit oder im privaten Rahmen? Wann greifen wir ein und beziehen Stellung und vor allem warum?