Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert auch die Ausbildung: Arbeitswelt 4.0 und Künstliche Intelligenz (KI) prägen den Alltag junger Beschäftigter zunehmend. Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) bedeutet das, Ausbildungsqualität zu sichern, neue Qualifikationsanforderungen zu verstehen und den Wandel aktiv mitzugestalten. Eine starke JAV kann dazu beitragen, dass Auszubildende Chancen der KI nutzen und Risiken frühzeitig erkannt werden.
Das Seminar vermittelt technisches Grundwissen zu Digitalisierung und KI sowie die rechtlichen Grundlagen aus Sicht der JAV. Behandelt werden u. a.:
Grundlagen von Digitalisierung und KI in Ausbildung und Arbeitswelt
Funktionsweise von KI-Systemen, insbesondere generativer KI wie ChatGPT
Veränderungen von Berufsbildern und neuen Kompetenzanforderungen
Chancen und Risiken für Auszubildende beim Einsatz von KI
Praktischer Umgang mit generativer KI (Prompting, Grenzen, rechtliche Aspekte)
Rolle und Beteiligungsrechte der JAV bei neuen Technologien
Datenschutz, Transparenz und Ausbildungsqualität
Inhalte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Die Teilnehmenden erfahren, wie sie ihre Mitbestimmungsrechte wirksam einsetzen, KI-Projekte jugendgerecht begleiten und die Interessen von Auszubildenden vertreten können. Praxisnahe Demonstrationen sorgen für technisches Verständnis und Handlungssicherheit. So werden JAV-Mitglieder befähigt, die digitale Transformation der Ausbildung aktiv, kompetent und im Sinne junger Beschäftigter zu gestalten.
Weitere Informationen
Hinweis: Übernachtung der Teilnehmenden ist erforderlich. Gesamtkosten daher höher, aber getrennte Rechnungsstellung