Seminardaten:

Termin: auf Anfrage
Dauer: 2 Tage
Kosten: 465 €
Freistellung: § 37,6 BetrVG, § 51 SPersVG, § 54,1 BPersVG
Zielgruppe: Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Seminarleitung: Kai Girlinger / Marcel Eli


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Seminarbeschreibung:

Krank ist man nicht freiwillig und auch nicht gerne. Je nach Einschränkung und der jeweiligen Arbeitsumgebung fällt einem der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schwieriger oder eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ist ohne Anpassungen nicht mehr möglich.

Der Gesetzgeber hat 2004 im Sozialgesetzbuch IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert, um eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.

Besonders für junge Beschäftigte, Auszubildende und dual Studierende ist es wichtig, präventiv die Weichen für ein sicheres und gesundes Arbeitsleben zu stellen. BEM ist dafür ein hilfreiches Instrument, wenn es von allen Akteuren richtig angewendet wird. Die Interessensvertretungen haben hierbei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

INHALTE DES SEMINARS:

  • Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Das BEM-Verfahren und die Akteure
  • Die Rolle der JAV Gesprächsführung
  • Regelungspunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung

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