Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Diese Technologie, die einst als Zukunftsvision galt, ist heute fester Bestandteil vieler Arbeitsprozesse und -abläufe. Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Arbeitsplätze und welche Herausforderungen entstehen für die Gremien der betrieblichen Interessenvertretung?
Das Seminar beleuchtet die Chancen und Risiken, die mit der Implementierung von KI am Arbeitsplatz einhergehen. Themen wie Arbeitsplatzsicherheit, Qualifikationsanforderungen und der Wandel von Arbeitsinhalten werden ebenso diskutiert wie die ethischen Aspekte und der Datenschutz. Ein besonderer Fokus liegt auf den Einflussmöglichkeiten und der strategischen Mitgestaltung der Digitalisierung im Unternehmen.
DAS SEMINAR BEHANDELT DIE FRAGEN:
Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Arbeitsplätze?
Welche Herausforderungen entstehen für Interessenvertretungen durch die Implementierung von KI?
Wie können die Chancen und Risiken der KI am Arbeitsplatz bewertet und gehandhabt werden?
Welche neuen Qualifikationsanforderungen und Arbeitsinhaltsänderungen bringt der Einsatz von KI mit sich?
Wie können Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte nutzen?
Ziel des Seminars ist es, das Wissen zu vermitteln, um die Einführung und den Einsatz von KI kompetent zu begleiten und aktiv mitzugestalten.