Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Die Rolle des Wirtschaftsausschusses und die Grundlagen des Jahresabschlusses

Ein Seminar aus der Kategorie "Mitbestimmung"

bzk-0022-2527
Termin

30.06.–02.07.2025

Teilnahmegebühr

€ 995,00

Status

offen

Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Freistellung

§ 37,6 BetrVG
§ 179,4 SGB IX

Inhaltsbeschreibung

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern sind Wirtschaftsausschüsse zu bilden. Doch: Vielen Betriebsräten fällt es schwer, mit dem Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes zu beraten, die gewonnenen Informationen richtig einzuordnen und für die eigene Arbeit zu nutzen. Dieses Einstiegsseminar informiert über die Rolle und die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und vermittelt die Grundlagen des Jahresabschlusses. So werden auch „betriebswirtschaftliche Einsteiger“ in die Lage versetzt, die Unterrichtungs- und Beratungsrechte, die den Wirtschaftsausschuss per Gesetz zustehen, besser zu nutzen.

Das Seminar gliedert sich in zwei Bereiche:

Rechtliche Grundlagen:

  • Rolle und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Mitglieder
  • Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses und seiner Mitglieder
  • Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
  • Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
  • Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rechten
  • Tipps und Handlungsempfehlungen zur praktischen Arbeit und Organisation im Wirtschaftsausschuss

Grundlagen des Jahresabschlusses:

  • Aufbau des Jahresabschlusses im Einzel- und Konzernabschluss
  • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
  • Bestandteile des Jahresabschlusses
  • Wichtige Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Berechnung von Kennzahlen und deren Bewertung
  • Erläuterung des Geschäftsberichts am Praxisbeispiel

Betriebsräte nehmen an diesem Seminar gemäß § 37,6 BetrVG teil. Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die kein Betriebsratsmandat haben, besteht ein entsprechender Schulungsanspruch gemäß § 107 BetrVG, sofern die erforderlichen Kenntnisse noch nicht vorhanden sind. Der Arbeitgeber hat das Entgelt weiterzuzahlen und die Schulungskosten zu übernehmen.

Weitere Informationen

Ganztagesseminar.

Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr.


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