Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik" BZK-0151-2328
Termin
10.–12.07.2023
Teilnahmegebühr
€ 45,00
Status
Anmeldefrist abgelaufen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SBFG-AZ
E4-3.2.2-K-02-1020
Freistellung
SBFG § 37,7 BetrVG
SBFG
Beschäftigte können nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) bis zu sechs Arbeitstage im Kalenderjahr an geeigneten Seminaren teilnehmen. Der Anspruch auf Freistellung beträgt zwei Arbeitstage. Ab dem dritten Tag kann Freistellung nur insoweit beansprucht werden, wie der Beschäftigte im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringt. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
Änderungen im Mutterschutzgesetz und die vielseitigen Anwendungs- und Wahlmöglichkeiten im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusehends verunsichert.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die Grundlagen dieser Gesetze sowie deren Anwendung kennen.
Ziel dieses Seminars ist es, dass die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, die verschiedensten Möglichkeiten der Elternzeit, aber auch die Berechnung des Elterngeldes sowie weitere Fallstricke zu erkennen und für sich oder die Ratsuchenden die beste Lösung herauszufinden.
DAS SEMINAR BESCHÄFTIGT SICH MIT FOLGENDEN SCHWERPUNKTTHEMEN:
Grundlagen des Mutterschutzes
Grundlagen der Elternzeit
Grundlagen des Elterngeldes
Vertiefung und Berechnung
Aktuelle Rechtsprechung
Weitere Informationen
Ganztagesseminar Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr