AK-Spezial zum Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz

Sonder-Beilage zur Mitgliederzeitschrift AK-Konkret (Heft 3, Juni 2024)

Die Landesregierung hat im Mai das saarländische Bildungs- und Freistellungsgesetz (SBFG) novelliert. Das ist ein wichtiger Schritt zur Etablierung einer echten Weiterbildungskultur im Saarland. Der Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung besteht für Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit.

Dies hat die Arbeitskammer zum Anlass genommen, das Thema in einer Sonderausgabe aufzugreifen. Sie können die Ausgabe online lesen und herunterladen:

AK-Spezial zum SBFG


 

Weitere Informationen zum SBFG und weitere mögliche Freistellungsansprüche finden Sie auch auf unserer Website:

Kurzinfo zu möglichen Freistellungsansprüchen

 

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