Die Bildungsangebote richten sich an die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen, sie sind für diese Seminare von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge zu befreien.
§ 37,7 BetrVG
Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
46,6 BPerVG
Die Mitglieder des Personalrates sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.
Inhaltsbeschreibung
Dieser Aufbaukurs ist für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Vertretungen, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, die bereits am Grundkurs „Grundlagen der Arbeit als Schwerbehindertenvertretung“ teilgenommen haben.
Inhalte des Aufbaukurses:
Welche Unterstützung können Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen erhalten, um
die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen zu ermöglichen?
notwendige Veränderungen behinderungsgerecht zu verwirklichen?
einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten?
Was ist zu tun, wie und wo stelle ich Anträge?
Was beinhaltet der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen?
Wie nehme ich als Schwerbehindertenvertretung im Kündigungsverfahren beim Integrationsamt sachgerecht Stellung?
Wie nehme ich als Schwerbehindertenvertretung im Kündigungsverfahren beim Inklusions-/Integrationsamt sachgerecht Stellung?
In diesem Seminar werden sie befähigt, erfolgreich bei Personalentscheidungen mitzuwirken und das Leistungsangebot des Inklusionsamtes zu nutzen.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar:
Zeitlicher Rahmen: Die Seminare beginnen mit dem Frühstück ab 08:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr am letzten Seminartag.