Schulungsbedingungn BZK.pdf

Schulungsbedingungen für das Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes - www.bildungszentrum-kirkel.de (Stand:20.02.2018)

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Schulungsbedingungen (nachfolgend: Schulungs-AGB) gelten für sämtliche zwischen der Arbeitskammer des Saarlandes, Fritz-Dobisch-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken (nachfolgend: ANBIETER) und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) geschlossenen Verträge bzgl. Schulungsdienstleistungen und Seminaren, wenn diese über den Internetauftritt des ANBIETERS auf der Domain: www.bildungszentrum-kirkel.de abgeschlossen werden (nachfolgend: VERANSTALTUNGEN). Die natürliche Person, welche an den jeweiligen Seminaren teilnimmt, wird gemäß diesen AGB als TEILNEHMER bezeichnet.

1.2. Der ANBIETER bietet auf www.bildungszentrum-kirkel.de die folgenden Arten von eigenen VERANSTALTUNGEN an:
 

  • freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gem. § 1ff SBFG (nachfolgend: „SBFG-Seminare“);
     
  • Bezuschusste Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes gem. § 37 Abs. 7 BetrVG anerkannt worden sind (nachfolgend: „Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG“);
     
  • Seminare des ANBIETERS, deren Teilnahme auf privater Basis erfolgt (nachfolgend: „Seminare ohne Anerkennung“)
     
  • Seminare des Anbieters, die keiner der bereits genannten Kategorien zugeordnet sind (nachfolgend: sonstige Seminare)


1.3. Darüber hinaus werden auf der Website des ANBIETERS folgende Seminare anderer Veranstalter angeboten (siehe § 12):
 

  • Seminare, die von der Arbeitskammer in Kooperation mit dem „Integrationsamt des Landesamtes für Soziales“ durchgeführt werden,
     
  • Seminare, deren Veranstalter die „Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung e.V.“ (BEST) ist.


1.4. SBFG-Seminare sowie die Seminare ohne Anerkennung sind direkt verbindlich online über die Website www.bildungszentrum-kirkel.de buchbar. Für alle übrigen Seminare besteht lediglich die Möglichkeit über die Website eine Buchungsanfrage zu stellen.


1.5. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt der ANBIETER nicht an, es sei denn, der ANBIETER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 1.6. Alle Vereinbarungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Rahmen von Schulungsdienstleistungen sind in diesen Schulungs-AGB niedergelegt. Ergänzend gilt die Hausordnung des Bildungszentrums Kirkel, die in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums Kirkel öffentlich aushängt.
 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ist die Durchführung von VERANSTALTUNGEN des ANBIETERS in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums Kirkel. Alle auf derartige VERANSTALTUNGEN bezogenen Schulungsverträge kommen zustande mit dem ANBIETER, der Arbeitskammer des Saarlandes, Fritz-Dobisch-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken.


2.2. Die jeweilige Dauer einer VERANSTALTUNG und der Gegenstand der VERANSTALTUNG sind in dem Anmeldeformular oder der Buchungsmaske der Internetseite angegeben.

2.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.4. Alle VERANSTALTUNGEN werden in deutscher Sprache angeboten, es sei denn in dem Anmeldeformular, der Buchungsmaske auf der Internetseite oder in der Beschreibung der VERANSTALTUNG werden abweichende Angaben gemacht.

2.5. Die Dauer der VERANSTALTUNG wird in Tagen angegeben und ergibt sich aus der Beschreibung der VERANSTALTUNG, dem dazugehörigen Anmeldeformular und der Übersicht über die VERANSTALTUNGEN auf der Website des ANBIETERS.
 

3. Anmeldung zu VERANSTALTUNGEN / Vertragsschluss bei „SBFG-Seminaren“ und „Seminaren ohne Anerkennung“

3.1. Mit Anmeldung des KUNDEN zu einer VERANSTALTUNG und/oder Betreten der Räumlichkeiten des ANBIETERS und/oder mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform oder mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite des ANBIETERS werden diese Schulungs-AGB von dem KUNDEN ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.

3.2. Die Darstellung der einzelnen VERANSTALTUNGEN des ANBIETERS auf der Internetseite des ANBIETERS stellt lediglich ein unverbindliches Angebot an den KUNDEN zur Buchung dar.

3.3. Bei einer Buchung von „SBFG-Seminaren“ oder „Seminaren ohne Anerkennung“ über die Internetseite des ANBIETERS, gilt Folgendes:

  • Der KUNDE kann durch Anklicken des Titels der VERANSTALTUNG die jeweils gewünschte VERANSTALTUNG auswählen und sodann durch Anklicken des Buttons „Anmelden“ den Buchungsprozess einleiten. Innerhalb des Buchungsprozesses muss der KUNDE diese Schulungs-AGB akzeptieren, die erforderlichen Kontakt-Daten für die Anmeldung eingeben und die Buchung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ abschließen.
  • Bei SBFG-Seminaren sowie Seminaren ohne Anerkennung gibt der KUNDE durch die Buchung der VERANSTALTUNG ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die Teilnahme an der ausgewählten VERANSTALTUNG ab.
     
  • Der ANBIETER wird den Zugang der Buchung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen und die Kapazitäten in den einzelnen VERANSTALTUNGEN zeitnah prüfen.
     
  • Durch die automatisierte Anmeldebestätigung des ANBIETERS kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande.
     
  • Der ANBIETER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung der Kapazitäten durch eine gesonderte, verbindliche Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer 3.3.) per Fax/Brief annehmen oder ablehnen, es sei denn im Zusammenhang mit der konkret ausgewählten VERANSTALTUNG wird auf eine andere Regelung ausdrücklich hingewiesen. Erst mit der verbindlichen Buchungsbestätigung per FAX kommt der Seminarvertrag zustande.
     
  • Eingabefehler, insb. irrtümlich ausgewählte VERANSTALTUNGEN, kann der KUNDE über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Buchungsprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „weiter“ und „zurück“ korrigieren.


3.4. Bei allen VERANSTALTUNGEN informiert der ANBIETER den KUNDEN spätestens 6 Wochen vor Beginn der VERANSTALTUNG über das Zustandekommen der VERANSTALTUNG, d.h. der KUNDE erhält entweder eine Absage oder eine Zusage zu der VERANSTALTUNG (sog. EINLADUNG).

3.5. In dieser EINLADUNG findet der KUNDE auch Hinweise darüber, unter welchen Umständen die Teilnahme an der VERANSTALTUNG durch den KUNDEN abgesagt werden kann (vgl. Ziffer 5).

3.6. Bei Seminaren, die weder SBFG-Seminare oder Seminare ohne Anerkennung sind, kommt der Vertrag erst mit Zugang der Einladung zu Stande.

 
4. Zustandekommen und Absage von VERANSTALTUNGEN durch den ANBIETER

4.1. Eine VERANSTALTUNG kommt zu Stande, wenn bei Anmeldeschluss die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird und der ANBIETER dem KUNDEN eine EINLADUNG zur Veranstaltung zugestellt hat.

4.2. Der ANBIETER ist berechtigt, die VERANSTALTUNG abzusagen, wenn die für die jeweilige VERANSTALTUNG erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

4.3. Die Absage durch den ANBIETER erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der VERANSTALTUNG, es sei denn, die Absage erfolgt aufgrund höherer Gewalt, Krankheit des Dozenten oder Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl aufgrund von kurzfristigen Stornierungen gem. Ziffer 5 dieser Schulungsbedingungen.

4.4. Wenn eine VERANSTALTUNG durch den ANBIETER unter Hinweis auf die in Ziffer 4.3. genannten Gründen innerhalb der 6 Wochen-Frist abgesagt wird, zahlt der ANBIETER dem KUNDEN eine Ausfallpauschale in Höhe der gezahlten Teilnahmegebühr. Dem KUNDEN bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ihm durch eine Absage ein höherer Schaden entstanden ist.

 
5. Anmeldefrist / Rücktritt / Stornierung

5.1. Die Anmeldefrist endet 6 Wochen vor dem Beginn der jeweiligen VERANSTALTUNG.

5.2. Der KUNDE kann die Teilnahme eines von ihm angemeldeten TEILNEHMERS an einer VERANSTALTUNG innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der VERANSTALTUNG nur in folgenden Fällen kostenlos stornieren:

  • wenn der Teilnahme gesundheitliche Gründe, die in der Person des TEILNEHMERS begründet sind, entgegenstehen. Der KUNDE hat dem ANBIETER in diesem Fall unverzüglich ein ärztliches Attest des TEILNEHMERS vorzulegen;
     
  • wenn Erkrankungen eines Angehörigen ersten Grades, wie z.B. der Eltern, des Partners, der Kinder, etc. vorliegen, die einer Teilnahme des TEILNEHMERS entgegenstehen. Der KUNDE hat dem ANBIETER in diesem Fall unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen;

5.3. Sofern der KUNDE dem Anbieter kein ärztliches Attest vorlegt, berechnet der ANBIETER den vollen Preis der VERANSTALTUNG

5.4. Sollte einem vom KUNDEN angemeldeten TEILNEHMER die Teilnahme an der VERANSTALTUNG aus anderen Gründen, die in der Person des TEILNEHMERS begründet sind, wie z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung, nicht möglich sein, so berechnet der ANBIETER dem KUNDEN den vollen Preis. Eine kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich.


6. Teilnahmeberechtigung

6.1. An den auf der Internetseite des Bildungszentrums Kirkel angebotenen VERANSTALTUNGEN des ANBIETERS können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur folgende Personen als KUNDEN teilnehmen:

  • SBFG-Seminare: alle Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes, d.h. alle im Saarland sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten.
  • Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG: Saarländische Betriebs-/Personalräte, Saarländische Mitarbeitervertreter, Saarländische Frauenbeauftragte (gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG, § 46 Abs. 6 BPersVG), Saarländische Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 Abs. 4 SGB IX.
  • Seminare ohne Anerkennung: alle Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes


7. Vertragstextspeicherung

7.1. Die vorliegenden Schulungs-AGB können auch auf der Internetseite abgerufen und ausgedruckt werden.

7.2. Die Buchungsdaten des KUNDEN und der von ihm angemeldeten TEILNEHMER sind aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich, können aber gesondert bei dem ANBIETER von dem KUNDEN angefordert werden.

7.3. Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden von dem ANBIETER gespeichert. Die Anmeldedaten werden dem KUNDEN bzw. den TEILNEHMERN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt.

 
8. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den KUNDEN abrufbar ist.

 
9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Kosten der über www.bildungszentrum-kirkel.de verbindlich gebuchten VERANSTALTUNGEN sind der jeweiligen Beschreibung der VERANSTALTUNG zu entnehmen. Sie sind in Euro angegeben und verstehen sich pro teilnehmender Person, inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer.

9.2. Die Teilnahmegebühr ist am ersten Tag der VERANSTALTUNG an der Rezeption des ANBIETERS in bar bzw. per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Zahlt der KUNDE nicht rechtzeitig, verliert er seinen Anspruch auf die Seminarteilnahme. Eine Teilnahme ist erst nach Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr möglich.

9.3. SBFG Seminare und Seminare gem. § 37 Abs. 7 BetrVG sind von der Umsatzsteuer befreit. Alle anderen Seminare sind umsatzsteuerpflichtig.

9.4. Bei allen Seminaren ist die Ausfallpauschale, die zu zahlen ist, wenn das Seminar erst kurz vor Beginn abgesagt wird, umsatzsteuerpflichtig.

9.5. Bei SBFG-Seminaren und Seminaren gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG entspricht der Seminarpreis, der umsatzsteuerbefreit ist, nicht der Ausfallpauschale, da diese umsatzsteuerpflichtig ist. Die Ausfallpauschale berechnet sich in diesen Fällen aus dem Seminarpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

9.6. Die Teilnahmegebühr für mehrtägige VERANSTALTUNGEN enthält die Übernachtungskosten, unabhängig davon, ob der KUNDE die Übernachtungsmöglichkeiten nutzt. Der ANBIETER gewährt keine Preisreduzierung, falls der KUNDE / TEILNEHMER auf die Nutzung der bereitgestellten Räumlichkeiten verzichtet.

9.7. Gezahlte Teilnahmegebühren werden anteilig zurückerstattet, falls eine VERANSTALTUNG aufgrund höherer Gewalt, Krankheit des Dozenten oder Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl wegen kurzfristiger Stornierungen gem. Ziffer 5 dieser Schulungsbedingungen durch den ANBIETER abgesagt oder vorzeitig abgebrochen wird.

9.8. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von dem ANBIETER anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

 
10. Haftung

10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den ANBIETER richten sich - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den folgenden Bestimmungen.

10.2. Die Haftung des ANBIETERS ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS. Soweit die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS. Die Haftung des ANBIETERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen, fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch den ANBIETER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS beruhen, haftet der ANBIETER nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4. Sofern der ANBIETER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf, d.h. deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

10.5. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der Hausordnung des ANBIETERS.

 
11. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.bildungszentrum-kirkel.de.

 

12. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

12.1. KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

12.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

12.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.1 und 12.2 unberührt.

 
13. Hinweis gemäß § 36 VSBG

13.1. Für KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit  ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben.

13.2. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

13.3. Der ANBIETER nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

 
14. Sonstiges

Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für die Internetbuchung von VERANSTALTUNGEN, die im Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel durchgeführt werden und deren alleiniger Veranstalter der ANBIETER ist.

Sofern VERANSTALTUNGEN von der Arbeitskammer in Kooperation mit dem Integrationsamt oder durch die Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung e.V. (BEST) angeboten werden, gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

 
15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Bei KUNDEN, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit dem ANBIETER in dieser Eigenschaft, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Arbeitskammer des Saarlandes in 66111 Saarbrücken.

15.4. Dies gilt auch, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des ANBIETERS, auch Gerichte an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

© IT-Recht-Kanzlei DURY – www.dury.de – Stand: 20.02.2018

 
- Schulungsbedingungen (AGB) für das Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel -

 

 

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