A/5b AGSV - Inklusiver Arbeitgeber öffentlicher Dienst - die Arbeit der SBV in der öffentlichen Verwaltung
SBV-A5b/28-10-24
28.10.2024 – 30.10.2024
§ 179,4 SGB IX, § 37,7 BetrVG, § 45,5 SPersVG, 46,6 BPerVG,
Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Personalvertretungen innerhalb des öffentlichen Dienstes,
AK/Inklusionsamt,
Die Teilnahme an einem von der Arbeitskammer in Kooperation mit dem Inklusionsamt angebotenen Schwerbehinderten-Seminar ist nur dann möglich, wenn die vom Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahme-Erklärung bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn vorliegt, also der Arbeitskammer zugegangen ist.
Ein dazu nutzbares Forumular bieten wir Ihnen hier an: Musterformular zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (PDF barrierefrei)
Die Zahlung von Schwerbehinderten-Seminaren ist ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung angebene Konto möglich.
Für alle Arten der Anmeldung, wie sie im nachfolgenden Vorgang durchgeführt werden können, gelten unsere AGBs.
Sie können Sie hier online nachlesen und downloaden:
AGB des Bildungszentrums der Arbeitskammer in Kirkel im PDF-Format (265 KB)
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