Zweischrittformualr Seminaranmeldung Schwerbehinderten Seminare

Anmeldedaten

A/5b AGSV - Inklusiver Arbeitgeber öffentlicher Dienst - die Arbeit der SBV in der öffentlichen Verwaltung

SBV-A5b/28-10-24

28.10.2024 – 30.10.2024

§ 179,4 SGB IX, § 37,7 BetrVG, § 45,5 SPersVG, 46,6 BPerVG,

Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Personalvertretungen innerhalb des öffentlichen Dienstes,

AK/Inklusionsamt,

Die Kosten für die Übernachtungen sind bei mehrtägigen Seminaren - wenn nicht anders vereinbart - inbegriffen.
AGB Anmeldung

Unverbindliche Anmeldung

  • Die über die nachfolgenden Seiten angebotenen Anmeldemöglichkeiten entspricht nur einer unverbindlichen Absichtserklärung, an dem genannten Seminar teilzunehmen.
     
  • Die Daten werden als E-Mail über eine verschlüsselte SSL-Verbindung zum Anbieter des Seminars verschickt.
     
  • Die Übermittlung der Daten stellt lediglich eine Kontaktaufnahme dar, um den Vertragsabschluss zu erleichtern. Der Vertrag selbst wird zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter zu dessen Schulungsbedingungen gesondert geschlossen.

Wichtiger Hinweis

Die Teilnahme an einem von der Arbeitskammer in Kooperation mit dem Inklusionsamt angebotenen Schwerbehinderten-Seminar ist nur dann möglich, wenn die vom Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahme-Erklärung bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn vorliegt, also der Arbeitskammer zugegangen ist.

Ein dazu nutzbares Forumular bieten wir Ihnen hier an: Musterformular zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (PDF barrierefrei)

Die Zahlung von Schwerbehinderten-Seminaren ist ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung angebene Konto möglich.

 

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