Ein Seminar aus der Kategorie "Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" bzk-0150-2423
Termin
03.–05.06.2024
Teilnahmegebühr
€ 45,00
Status
Anmeldefrist abgelaufen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SBFG-AZ
E4-3.2.2-K-02-0820
Freistellung
SBFG
SBFG
Beschäftigte können nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) bis zu sechs Arbeitstage im Kalenderjahr an geeigneten Seminaren teilnehmen. Der Anspruch auf Freistellung beträgt zwei Arbeitstage. Ab dem dritten Tag kann Freistellung nur insoweit beansprucht werden, wie der Beschäftigte im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringt. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
Zum Zeitpunkt , zu dem wir die Seminare online gestellt haben, hat die Landesregierung angekündigt, das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) dahingehend zu verändern, dass Beschäftigte ab dem 01.Januar 2024 fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr in Anspruch nehmen können, ohne dafür eigene Zeit einbringen zu müssen. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen ist, werden wir hier darüber informieren.
Jeder kennt diese Situationen: rassistische, frauenfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen in der Öffentlichkeit und im privaten Rahmen.
Meist ist man in solchen Situationen unsicher, wie man als Kollegin, Trainer, Familienmitglied, Sportsfreundin oder einfach nur Anwesender handeln soll. Wann greifen wir ein und beziehen Stellung und vor allem warum? Wie verhalten wir uns gegenüber dem Anderen? Was ist die Zielsetzung, wenn wir uns äußern? Anderen Gleichgesinnten zeigen, dass sie nicht alleine sind? Der direkt angegriffenen Person helfen, sich zu schützen? Mitläufern die Augen zu öffnen? Die schöne Gewissheit zu haben, dass wir selber zu den „Guten“ gehören?
Ziel am Ende des Seminars wird sein, dass die Teilnehmenden
mentale und körperliche Techniken abrufen können, die ihnen helfen – auch in extrem herausfordernden Situationen – einen kühlen Kopf zu bewahren,
Fragetechniken trainiert haben, die es ermöglichen, dass sich ihre Kontrahenten durch ihre Antworten gegebenenfalls selber entlarven,
in der Lage sind , ihre Werte durch gezielt recherchierte Argumente zu vertreten,
wissen, welche Art der Äußerungen strafrechtlich relevant sind und die Konsequenzen daraus ziehen können,
unterscheiden zwischen „lohnenden“ Auseinandersetzungen und „zu viel der Ehre“ für eine provokante Äußerung,
ihren Demokratiebegriff und ihr Toleranzverständnis reflektiert haben.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar Beginn: jeweils um 9.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr