Den Bildungsanspruch des Betriebsrates planen und durchsetzen

Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps zur Weiterbildung von Betriebsratsmitgliedern und -gremien

Ein Seminar aus der Kategorie "Mitbestimmung"

bzk-0091-2445
Termin

05.11.2024

Teilnahmegebühr

€ 195,00

Status

offen

Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
  • Betriebsratsmitglieder
Freistellung

§ 37,6 BetrVG

Inhaltsbeschreibung

Blick auf die Hände zweier Personen, die sich an einem Schreibtisch gegenüber sitzen und miteinander verhandelnDie Anforderungen an die Betriebsratsarbeit sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Rahmenbedingungen, unter denen sie stattfindet, werden schwieriger und die Herausforderungen an die gewählten Interessenvertreter durch eine sich verändernde Arbeitsgesellschaft nehmen zu. Um als Betriebsrat erfolgreich die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können, ist es unverzichtbar, sich regelmäßig weiter zu qualifizieren.

Der Gesetzgeber hat dem Betriebsratsgremium und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern hierzu Freistellungsmöglichkeiten eingeräumt und dem Arbeitgeber aufgetragen, bei bestimmten Schulungen auch die Schulungskosten zu übernehmen. Viele Fragen hinsichtlich des Schulungsanspruches für Betriebsräte ergeben sich dabei nicht aus dem reinen Gesetzestext, sondern wurden in den letzten Jahrzehnten durch die Rechtsprechung der obersten Arbeitsgerichte entwickelt.

Das Seminar vermittelt in diesem Zusammenhang folgende Inhalte:

  • Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen nach § 37,6 und § 37,7 BetrVG,
  • Grundlageninformationen zur Teilnahme an Schulungen nach § 37,6 BetrVG (u.a.: Erforderlichkeit, Schulungsinhalte,
  • Grundlagenseminare/Spezialseminare, Dauer von Veranstaltungen, Auswahl der Schulungsteilnehmer, Beurteilungsspielraum des Betriebsrates, Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber),
  • Grundlageninformationen zur Teilnahme an Schulungen nach § 37,7 BetrVG (u.a. Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, Umfang des Freistellungsanspruches, geeignete Seminare und Schulungsthemen nach § 37,7 BetrVG),
  • Durchsetzung des Bildungsanspruches, (u.a.: Ordnungsgemäße Beschlussfassung, Unterrichtung des Arbeitgebers, Umgang mit möglichen Einwänden des Arbeitgebers),
  • Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zum Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern.
  • Bildungsplanung im Betriebsratsgremium,
Weitere Informationen

Ganztagesseminar.
Seminarbeginn jeweils 9.00 Uhr. Seminarende: 17.00 Uhr.


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