Im Saarland haben Beschäftigte, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören, jährlich einen Anspruch auf bis zu 5 Tage Freistellung für anerkannte Maßnahmen der beruflichen oder politischen Bildung sowie zur Weiterbildung im Ehrenamt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Ein entsprechender Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten für diese Zeit ohne Minderung des Entgeltes von der Arbeit freizustellen. Die Seminarkosten trägt der Beschäftigte.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 179,4 SGB IX
Die Bildungsangebote richten sich an die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen, sie sind für diese Seminare von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge zu befreien.
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
Der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin sind in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Fortbildung, insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations- und Haushaltsrechts, zu geben. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 51 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Wir informieren Arbeitnehmer und deren Interessenvertreter über aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen, interessante Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Anhand von praktischen Beispielen wird auch der Bezug zur täglichen Arbeit in Betrieb und Verwaltung hergestellt.
Im Arbeitsrecht befassen wir uns mit der Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis, dem Beurteilungsspielraum von Interessenvertretern bei der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen und dem neuen saarländischen Personalvertretungsgesetz (SPersVG).
Für praxisnahe Einblicke in die saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit wird uns Jochen Seel (Richter am Arbeitsgericht Saarland) zur Verfügung stehen. Beraterinnen und Berater des Referats Arbeits- und Sozialrechtsberatung informieren über Themen, zu denen viele Mitglieder im vergangenen Jahr den Rat der Arbeitskammer gesucht haben. Es geht dabei u. a. um Handlungsempfehlungen für die ersten 10 Tage bei einer plötzlich entstehenden Pflegesituation. Auch rechtliche Fallstricke bei der Rückkehr aus der Elternzeit werden anhand von konkreten Fällen beleuchtet.
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse gemäß § 37,6 BetrVG, § 51 SPersVG, § 54,1 BPersVG, § 179,4 SGB IX, § 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG. Zusätzlich ist sie nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) unter dem Aktenzeichen E4-3.2.2-K-10-2022 anerkannt.
Folgende Themen sind geplant:
Aktuelle Fälle aus der arbeitsgerichtlichen Praxis - Jochen Seel, Richter am Arbeitsgericht Saarland
Arbeitnehmerhaftung in der Praxis - Jochen Seel, Richter am Arbeitsgericht Saarland
Eckpunkte des neuen saarl. Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) - Helmut Grimm, Referent für das Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetz
Beurteilungsspielraum von Betriebs- und Personalräten bei der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen - Ralf Haas, Leiter des AK-Bildungszentrums Kirkel
Pflegefall akut! Was tun in den ersten 10 Tagen - Uli Meisinger, AK-Berater für Arbeits- und Sozialrecht
Rechtliche Fallstricke bei der Rückkehr aus der Elternzeit - Manuela Sausen, AK-Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht
Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht interessieren bzw. aufgrund ihrer betrieblichen Funktion über entsprechende Kenntnisse verfügen müssen.
Weitere Informationen
Das Seminar richtet sich insbesondere an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht interessieren oder in ihrer (betrieblichen) Funktion über entsprechende Kenntnisse verfügen müssen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, wir bitten daher um Anmeldung bis zum 15. September 2025