Die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Mitbestimmung
Ein Seminar aus der Kategorie "Seminare von BEST e.V." bst-0002-252305.–06.06.2025
€ 600,00
offen
§ 37,6 BetrVG
§ 19 Abs. 3 MVG
§ 16 Abs. 1 MAVO
§ 179,4 SGB IX
§ 45,5 SPersVG
§ 54,1 BPersVG
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und einem neuen Bundesdatenschutzgesetz wird der Beschäftigtendatenschutz grundsätzlich novelliert. Mit der EU-DSGVO liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die gleichermaßen für Betriebe, Dienststellen und kirchliche Einrichtungen gilt. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einer verstärkten Datenverarbeitung in den Betrieben und Dienststellen ist es wichtig zu erfahren, wie man angesichts der neuen Rechtslage als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung reagieren muss.
Im Seminar geht es um die Fragen:
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass der Datenschutz zugunsten der Beschäftigten eingehalten wird. Das Seminar vermittelt hierzu die Grundlagen und zeigt, wie man diese Aufgabe erfüllen kann.
Ganztagesseminar
Seminarbeginn jeweils 9.00 Uhr, Seminarende 17.00 Uhr
Anmeldeschluss ist der 05.05.2025.