Rechte, Pflichten & Möglichkeiten für Arbeitgeber, Kolleg*innen, Betriebsräte und Betroffene
Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik" BZK-0156-211011.–12.03.2021
€ 695,00
offen
§ 37,6 BetrVG
§ 45,5 SPersVG, § 46,6 BPersVG
§ 179,4 SGB IX
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
Die Verschärfung des Sexualstrafrechts und der Hashtag #MeToo führen auch in der Arbeitswelt zu einer verstärkten Debatte über das Ausmaß von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Betroffen sind Beschäftigte jeden Alters und Geschlechts. Vorbeugende Schutzmaßnahmen sind auch im betrieblichen Umfeld notwendig.
Im Seminar gehen wir folgenden Fragen: Sexuelle Belästigung und Gewalt – was ist das, und was gehört dazu? Welche Formen und Ursachen gibt es? Was können die Betroffenen tun? Wir versuchen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu klären, welche Möglichkeiten und Aufgaben die Interessenvertretungen und Frauenbeauftragten haben, um in der jeweiligen Situation die richtigen Schritte zu gehen. Wie können Arbeitgeberinnen präventiv Maßnahmen ergreifen, um sexuelle Belästigung zu verhindern oder zu beenden? Rechtliche Grundlagen und die daraus resultierenden Pflichten werden benannt. Welche Aufgaben ergeben sich durch die gesetzlichen Grundlagen? Präventionsstrategien und Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden vorgestellt.
DIE SEMINARINHALTE IN STICHWORTEN:
Ganztagesseminar.
Beginn: jeweils 9.00 Uhr - Ende: 17.00 Uhr