JAV-Konkret: Jugend- und Auszubildendenversammlungen
bzk-0135-2450
11.12.2024 – 12.12.2024
§ 37,6 BetrVG, § 45,5 SPersVG, § 54,1 BPersVG,
Jugend- und Auszubildendenvertreter,
Arbeitskammer/BZK,
Bitte beachten:
Für alle Arten der Anmeldung, wie sie im nachfolgenden Vorgang durchgeführt werden können, gelten unsere AGBs.
Sie können Sie hier online nachlesen und downloaden:
AGB des Bildungszentrums der Arbeitskammer in Kirkel im PDF-Format (265 KB)
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