Bildungsfreistellung, also eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an freistellungsfähigen Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung bzw. für eine Weiterbildung im Ehrenamt oder einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit ist zu finden im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz
Der saarländische Landtag hat Ende April 2024 Neuerungen des Gesetzes beschlossen: Beschäftigte können bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr an freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Hier finden Sie die beschlossenen Änderungen des SBFG: Landtag des Saarlandes - G2136.pdf (landtag-saar.de). Und hier finden Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes den ausführlichen Gesetzestext.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertreter haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
Der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin sind in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Fortbildung, insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations- und Haushaltsrechts, zu geben. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 179,4 SGB IX
Die Bildungsangebote richten sich an die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen, sie sind für diese Seminare von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge zu befreien.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Unser jährlich stattfindendes Tagesseminar richtet sich an interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht interessieren oder in ihrer (betrieblichen) Funktion über entsprechende Kenntnisse verfügen müssen.
Juristen, Experten der Arbeitskammer und Personen aus der betrieblichen Praxis informieren über aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen, interessante Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Anhand von konkreten Beispielen wird auch der Bezug zur täglichen Arbeit in Betrieb und Verwaltung hergestellt.
Schwerpunkte sind dabei:
Welche Gesetzesänderungen und welche aktuelle Rechtsprechung gibt es im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts?
Welche (neuen) Gestaltungsmöglichkeiten resultieren hieraus?
Welche Auswirkungen hat dies für die Mitbestimmungsgremien?
Gibt es in weiteren Themenfeldern Änderungen, die für meine Arbeit von Interesse sind?
Die Teilnehmenden werden über Änderungen von relevanten Gesetzen und Verordnungen im Arbeits- und Sozialrecht sowie über aktuelle Rechtsprechung in verständlicher Form und mit entsprechenden Unterlagen informiert. Zusätzlich sind wir bemüht, konkrete Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis anzubieten. So können die Teilnehmenden das erworbene Wissen unmittelbar für ihre Arbeit in Betrieb und Verwaltung nutzen.
Folgende Themen sind geplant:
Neues zur Arbeitszeiterfassung und Informationen zum Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Regina Steiner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt
Neuerungen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Kündigung und Arbeitsunfähigkeit - Probleme des Beweiswertes einer AUB
Malin Hochscheid AK-Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht
Überblick über das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Uli Meisinger AK-Berater für Arbeits- und Sozialrecht
Vorrangige Sozialleistungsansprüche am Beispiel von Kinderzuschlag und Wohngeld erkennen und durchsetzen
Martin Riotte AK-Berater für Arbeits- und Sozialrecht
Das Seminar richtet sich insbesondere an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht interessieren oder in ihrer (betrieblichen) Funktion über entsprechende Kenntnisse verfügen müssen.