Automatisiertes Personalmanagement - Möglichkeiten der Mitbestimmung bei Einführung und Gestaltung Ein Seminar aus der Kategorie "Seminare von BEST e.V."
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertreter haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Erhebung von Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten ist nichts Neues. Seit einigen Jahren werden jedoch zunehmend automatisierte Personalmanagement- Systeme eingesetzt, die bei dieser Aufgabe im Unternehmen unterstützen sollen. Neben dem Einfluss auf weitere technische Systeme im Unternehmen, wird die Einführung von automatisiertem Personalmanagement auch die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten nachhaltig beeinflussen.
Das Seminar behandelt die Fragen:
Was ist automatisiertes Personalmanagement?
Welche Handlungsfelder entstehen für Interessenvertretungen?
Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung?
Wie lassen sich die Arbeitsbedingungen positiv gestalten?
Wie kann man als Interessenvertretung das Thema des automatisierten Personalmanagements dauerhaft und effektiv mitgestalten?
Damit Interessenvertretungen auch zukünftig ihre Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte einfordern und umsetzen können, zielt dieses Seminar darauf ab, die Gremien auf den digitalen Wandel vorzubereiten.