Ein Seminar aus der Kategorie "Gesund und sicher im Beruf" bzk-0186-2426
Termin
26.–27.06.2024
Teilnahmegebühr
€ 30,00
Status
offen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen
SBFG-AZ
16.993-11336
Freistellung
SBFG § 37,7 BetrVG
SBFG
Bildungsfreistellung, also eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an freistellungsfähigen Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung bzw. für eine Weiterbildung im Ehrenamt oder einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit ist zu finden im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz
Der saarländische Landtag hat Ende April 2024 Neuerungen des Gesetzes beschlossen: Beschäftigte können bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr an freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Hier finden Sie die beschlossenen Änderungen des SBFG: Landtag des Saarlandes - G2136.pdf (landtag-saar.de). Und hier finden Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes den ausführlichen Gesetzestext.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
§ 37,7 BetrVG
Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) bildet die Grundlage für Maßnahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Mit einer strukturiert durchgeführten Beurteilung können nicht nur Unfälle im Betrieb vermieden und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden, die Ergebnisse decken auch das Potenzial auf, wo Arbeitsabläufe nachhaltig verbessert werden können.
Das Seminar zeigt den Teilnehmenden die passenden Instrumente und Methoden auf, die zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen von der Planung über die Durchführung bis hin zur Dokumentation und Ableitung von Schutzmaßnahmen angewandt werden können. Anhand von praxisorientierten Beispielen werden der Nutzen sowie die Vorteile einer ganzheitlich durchgeführten Beurteilung aufgezeigt.
Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, eigene Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe mitzubringen und gemeinsam in der Gruppe zu diskutieren.
Seminarinhalt:
Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung, Schnittstellen zu anderen Gesetzen und Verordnungen
Einführung in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) als zentrales Instrument der betrieblichen Sicherheit
Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung: Aufbau und Form – objekt-, ablauf- und arbeitsplatzorientiert
Ganzheitlicher Ansatz: Körperliche und psychische Belastungsfaktoren
Vermitteln von Instrumenten und Methoden zur Ermittlung und Beurteilung von Belastungen und Gefährdungen – Wie gehen Sie vor? Risiken bewerten, Ziele festlegen, Maßnahmen ableiten und umsetzen, Wirksamkeit prüfen, Dokumentation erstellen
Praxisbeispiele, wie z. B. Gefährdungen an Maschinen, Gefährdungen durch Umgebungseinflüsse, Anwendung der Leitmerkmalmethode
Diskussion und Beurteilung konkreter Gefährdungen aus den Betrieben durch die Teilnehmenden